Satzung für die Evangelische Frauenhilfe, Landesverband
beschlossen in der Mitgliederversammlung am 19. September 2009
Inhalt
§ 1 Name, Sitz, Vereinsregister, Zugehörigkeit zu den Spitzenverbänden
§ 2 Zweck und Aufgabe
§ 3 Mitglieder
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 5 Pflichten der Mitglieder
§ 6 Organe
§ 7 Mitgliederversammlung
§ 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung
§ 9 Vorstand
§ 10 Aufgaben des Vorstandes
§ 11 Geschäftsführung
§ 12 Auflösung
Diese Satzung tritt an die Stelle der bisherigen Satzung des Vereins vom 01.02.1997 Sie tritt nach Eintragung in das Vereinsregister vom 9. Feburar 2010 in Kraft.
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