Satzung für die Evangelische Frauenhilfe, Landesverband

beschlossen in der Mitgliederversammlung am 19. September 2009

Inhalt

§ 1 Name, Sitz, Vereinsregister, Zugehörigkeit zu den Spitzenverbänden


§ 2 Zweck und Aufgabe


§ 3 Mitglieder

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

§ 5 Pflichten der Mitglieder


§ 6 Organe


§
7 Mitgliederversammlung

§ 8 Aufgaben der Mitgliederversammlung

§ 9 Vorstand


§ 10 Aufgaben des Vorstande
s

§ 11 Geschäftsführung

§ 12 Auflösung




Diese Satzung tritt an die Stelle der bisherigen Satzung des Vereins vom 01.02.1997 Sie tritt nach Eintragung in das Vereinsregister vom 9. Feburar 2010 in Kraft.

Die gesamte Satzung können Sie hier weiterlesen »»

Kooperation

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