Der LFRN fordert die Niedersächsische Landesregierung auf,noch in diesem Jahr einen Entwurf für ein Paritätsgesetz vorzulegen,um bei der nächsten Landtagswahl 2027 eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Niedersächsischen Landtag zu gewährleisten.
Begründung:
Die gleichberechtigte Partizipation von Frauen und Männern an politischen Entscheidungen gehört zu den essentiellen Grundlagen eines demokratischen Europas. Das heißt: Die Unterrepräsentanz von Frauen ist ein Demokratiedefizit! Auf Bundesebene ist Mitte März ein Gesetz zur Wahlrechtsreform beschlossen worden, das
keinerlei Regelungen zur Parität enthält, obgleich die Wahlrechtsreformkommission (gemäß § 55 Bundeswahlgesetz) auch den Auftrag hatte, „Maßnahmen (zu) empfehlen, um eine
gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Deutschen Bundestag zu erreichen.“
Expertinnen der Wahlrechtsreformkommission haben im Zuge der dortigen Diskussion einen Ergänzungsvorschlag zur Hauptstimmen- und paritätsabhängigen Mandatsverteilung vorgelegt, der sich an der einschlägigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung orientiert und darüber hinaus die europarechtlichen Bezüge aufzeigt.
Der LFRN hält es deshalb für dringend geboten, nunmehr für Niedersachsen ein verfassungskonformes Paritätsgesetz zu erarbeiten.
Unser Ziel ist und bleibt Parität – die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Parlamenten. Wir erwarten von allen demokratischen Parteien, dass endlich wirksame Regelungen beschlossen werden, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Zeit für Parität ist jetzt!
Die Resolution wurde am 18.03.2023 auf der Delegiertenversammlung des LFRN mehrheitlich verabschiedet:
Ja-Stimmen: 43 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
Hannover, 11.04.2023
Ansprechpartnerin: Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende, Mobil: 0152-53633859