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15.11.2016 Kategorie: Landesverband

Organe spenden?

Veranstaltung zur Kampagne der Evangelischen Frauen in Deutschland für einen anderen Organspende-Ausweis am 26. Oktober im Pfarramt / Gemeindehaus in Groß Denkte

„Finden Sie Organspende gut und wichtig?“
Weit mehr als drei Viertel der anwesenden Frauen heben die Hand.
„Und wer von Ihnen hat einen Organspende-Ausweis, mit dem sie ihre Bereitschaft zur Organspende im Falle des Todes erklärt?“
Knapp ein Viertel der Frauen meldet sich. Das Test-Ergebnis liegt im bundesdeutschen Trend. Eigentlich müsst man und sollte Frau. Aber…

Und dieses „Aber“ ist völlig berechtigt, betont Margot Papenheim, Referentin im Fachbereich Evangelische Frauen in Deutschland im Ev. Zentrum für Frauen und Männer in Hannover. Denn es gebe in der Tat bei einer Entscheidung für oder gegen Organspende viele sachliche, aber auch ethische Fragen zu bedenken. Und die seien nicht schon mit dem Hinweis geklärt, dass Organspende gut und wichtig und eben auch eine Frage der Nächstenliebe sei. Es brauche keine immer neuen Werbekampagnen für Organspenden, sondern weit mehr Informationen als üblicherweise öffentlich bereitgestellt, damit Menschen sich – wie im Gesetz vorgeschrieben – frei und umfassend informiert entscheiden können.

Zu Vortrag und Gespräch über das Thema Organspende haben der Kreisverband Schöppenstedt im Landesverband Braunschweig der Evangelischen Frauenhilfe und der Frauenarbeit der Landeskirche eingeladen.
35 Frauen und einen Mann können Regina Otte, Mitglied im Vorstand des Kreisverbands, und Kirstin Müller, Leiterin der Frauenarbeit, begrüßen.

Die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD) – der Dachverband von 39 landeskirchlichen und bundesweiten evangelischen Frauenorganisationen, darunter auch der Landesverband Braunschweig und die Frauenarbeit der Landeskirche – hat sich intensiv mit den Fragen rund um Organtransplantation auseinandergesetzt, vor allem aus der Perspektive der (potenziellen) Spenderinnen und Spender, und auf der Mitgliederversammlung 2013 ein differenziertes Positionspapier dazu beschlossen.

Aus medizinischen wie theologischen Gründen gehen die Evangelischen Frauen in Deutschland davon aus, dass hirntote Menschen zwar – unumkehrbar – Sterbende, aber noch nicht wirklich tot sind. Dennoch lehnen sie Organtransplantationen nicht grundsätzlich ab. Sie sind der Meinung, dass evangelische Christinnen und Christen sich in evangelischer Freiheit entscheiden können, ob sie im Falle eines eingetretenen Hirntodes bereit sind, ihre noch lebensfähigen Organe Menschen zur Verfügung zu stellen, die anders nicht zu retten oder deren Leiden dadurch gelindert werden. Aber zugleich wollen sie deutliche Veränderungen in den gesetzlichen Bestimmungen und in der transplantationsmedizinischen Praxis.

Darum haben die Evangelischen Frauen beim Kirchentag in Stuttgart 2015 eine Kampagne für einen anderen Organspende-Ausweis begonnen.
Der EFiD-Ausweis ist anders,
  •  weil er aus zwei Teilen besteht: der Möglichkeit, sich bezüglich Organspende im Falle des Hirntodes zu entscheiden, und der Möglichkeit, sich zur Gewebespende im Falle des Todes zu entscheiden. Denn anders als Organe, die bis zur Entnahme durchblutet sein müssen, um transplantiert werden zu können, werden Gewebe – wie Herzklappen, Haut und Knochen – tatsächlich Leichen entnommen; diese Entnahme kann bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes an Leichen vorgenommen werden.
  • weil er die Möglichkeit bietet zu entscheiden, dass die Organe im Falle des Hirntods nur unter Vollnarkose entnommen werden dürfen, damit absolut sicher ist, dass die Spenderin oder der Spender während der Entnahmeoperation keine Schmerzen empfinden kann. Bislang ist die Regel, dass während der OP die Bewegungsfähigkeit der Muskeln ausgeschaltet wird, um Bewegungen von Armen und Beinen zu unterbinden, nicht aber Mittel zur Ausschaltung von Bewusstsein und Schmerzempfinden.
  • weil er auf die Bedeutung einer Organspende für Angehörige aufmerksam macht. Denn diese müssen sich im Fall des Falles von der oder dem Sterbenden verabschieden, während die Haut noch warm ist, die Brust sich atmend hebt und senkt und das Herz noch schlägt. Deshalb sieht der EFiD-Ausweis vor, dass Organe nur entnommen werden dürfen, wenn es möglich ist, dass jemand als SterbebegleiterIn mit in den Operationssaal geht – und so dem in manchen Fällen traumtisierenden Gefühl Angehöriger entgegenwirkt, ihre Liebste oder ihren Liebsten am Ende alleingelassen zu haben.

Zudem kann beim EFiD-Ausweis angekreuzt werden, dass ein (namentlich benannter) anderer Mensch im Fall des Falles der Organspende ausdrücklich zustimmen muss. Denn die Angehörigen sind es, die mit der durchgeführten Organspende weiterleben müssen. So kann auch diese Entscheidung – wie die Entscheidung zur Organspende-Bereitschaft – eine Frage der Nächstenliebe sein.

Interessierte Zuhörer

Frau Margot Papenheim, Referentin im Fachbereich Evangelische Frauen in Deutschland im Zentrum für Frauen und Männer

Beitrag von Regina Otte, KV Schöppenstedt